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   LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2008 - L 13 RJ 45/03   

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https://dejure.org/2008,18189
LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2008 - L 13 RJ 45/03 (https://dejure.org/2008,18189)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.10.2008 - L 13 RJ 45/03 (https://dejure.org/2008,18189)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Oktober 2008 - L 13 RJ 45/03 (https://dejure.org/2008,18189)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Glasers auf Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit; Zulässigkeit der Verweisung auf eine Tätigkeit als Fachkraft für den Innendienst im Glashandel bzw. Glasbau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 31/92

    Selbstständiger - Berufsunfähigkeit - Unselbstständige Tätigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2008 - L 13 RJ 45/03
    Wer derart über längere Zeit einen Handwerksbetrieb selbständig leitet, bei dem ist davon ausgehen, dass er überwiegend Arbeiten verrichtet hat, welche die durch die Zusatzausbildung zum Meister vermittelten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten auf betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen, rechtlichen Gebiet erforderten (vgl. BSG 13. Senat Urteil vom 16.12.1993 - 13 RJ 31/92 JURIS Randziffer 27).

    Als ehemals mitarbeitender Leiter eines Handwerksbetriebs kann beim Kläger zudem davon ausgegangen werden, dass er die durch die Zusatzausbildung zum Meister vermittelten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten auch angewendet hat, sie seine Tätigkeit geprägt haben (vgl. BSG 13. Senat Urteil vom 16.12.1993, 13 RJ 31/92, JURIS Randziffer 27) und er deshalb wesentlich höherwertige Arbeiten als andere Facharbeiter verrichtet hat.

  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2008 - L 13 RJ 45/03
    Der Senat geht dabei davon aus, dass es keine für alle Berufe gleich absolute Mindestzahl von Arbeitsplätzen gibt, die stets als ganz geringe Zahl zu qualifizieren wäre (BSG, Urteil vom 14.05.1996 - 4 RA 60/94 - juris Rdz. 77 ff. m.w.N. BSG).

    Die Frage, ob eine Verweisungstätigkeit arbeitsmarktgängig ist und welche Anzahl von Arbeitsplätzen dafür erforderlich ist, haben die Tatsacheninstanzen in eigener Beweiswürdigung zu entscheiden (vgl. BSG, Urteil vom 14.05.1996 - 4 RA 60/94 - juris).

  • BSG, 25.07.2001 - B 8 KN 14/00 R

    Berufsunfähigkeit - zumutbarer Verweisungsberuf - Neubergmann -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2008 - L 13 RJ 45/03
    Je höher das Anforderungsprofil einer Tätigkeit und je begrenzter deshalb das Feld der möglichen Bewerber, desto niedriger kann die Zahl der vorhandenen Arbeitsplätze sein (vgl. BSG, Urteil vom 25.07.2001 - B 8 KN 14/00 R - juris Rdn. 27), Im Fall des Klägers führten seine spezielle Qualifikation und seine Vorkenntnisse daher dazu, dass die relativ geringe Zahl der bundesweit vorhandenen Arbeitsplätzen ausreicht, um noch von einer Arbeitsmarktgängigkeit der Verweisungstätigkeit auszugehen.
  • BSG, 03.11.1982 - 1 RJ 12/81

    Verweisungstätigkeit; Qualitative Bewertung; Heranziehung von Tarifverträgen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2008 - L 13 RJ 45/03
    Das Sozialgericht hat den Kläger anhand seiner Ausbildung und dem Wert der von ihm verrichteten Arbeit zutreffend als besonders hoch qualifizierten Facharbeiter und damit in die höchste Stufe des vom Bundessozialgericht entwickelten 4-Stufen-Schemas für Arbeiter eingeordnet (vgl. BSG, Urt. v. 3.11.1982 SozR 2200 § 1246 Nr. 102, S. 315; vgl. Kölbl, in: GK-SGB VI/120 November 2006, § 240 Rz. 114 m.w.Nw.).
  • BSG, 01.02.1983 - 4 RJ 101/81

    Berücksichtigung einer Unterhalsvereinbarung - Wiederaufgelebte Witwenrente -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2008 - L 13 RJ 45/03
    Vielmehr konnte die Versichertengemeinschaft vom Kläger aufgrund des Gebots gegenseitiger Rücksichtnahme (vgl. BSG Urteil vom 1.2.1983 - 4 RJ 101/81, Juris Rz. 22) in normativer Betrachtungsweise erwarten, dass er vom gewünschten beruflichen Idealzustand abrückte und sich der zumutbaren Verweisungstätigkeit einer Fachkraft für den Innendienst zuwandte.
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